AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Zvonimir Celinscak „VisualStudio M&M“ (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.
1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich diese AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.
1.3 Die Produktion von Foto- und Videoprodukten und die Erteilung von Bild- und Videolizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart und in den Vertragsunterlagen schriftlich festgehalten werden.Sofern Sie uns Foto und Videoaufnahme- Zvonomir Celinšćak (VisualStudio M&M) für die Dokumentation Ihrer Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Events beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl in Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.
§ 2. Leistung
2.1 Die Auftragnehmer sind Dienstleister gem. §§ 611 BGB.
2.1.1 Die Auftragnehmer bemühen sich, alle wichtigen und interessanten Momente einer Veranstaltung zu fotografieren und auf Video aufzunehmen. Eine 100%ige Garantie der Aufnahmen aller stattgefundenen Ereignisse ist ausgeschlossen.
2.2 Ort, Zeit, Dauer und Vergütung des Auftrages werden mit den Auftraggebern individuell vereinbart und in den Vertragsunterlagen schriftlich festgehalten.
2.3 Der Auftraggeber ist für die Zeitplanung verantwortlich. Bei einer Hochzeit verpflichtet sich der Auftraggeber genügend Zeit (2 bis 3 Stunden) für einen Paarshooting-Termin einzuplanen und diese Zeitvorgabe auch einzuhalten. In diesem Fall ist sichergestellt, dass die Auftragnehmer genügend Material für die Foto- und Videoerzeugnisse sammeln können.
2.3.1 Foto- und Videoproduktion sind künstlerische Tätigkeiten. Der Auftragnehmer versucht so gut es ihm möglich die Wünsche der Auftraggeber umzusetzen, behält aber gleichzeitig die Freiheit zu entscheiden, wie die Endergebnisse letztendlich aussehen. Der Auftraggeber hat sich vor Vertragsabschluss mit der Arbeitsweise des Auftragnehmers und der Gestaltung des Foto- und Videomaterials bekannt gemacht und erklärt sich damit einverstanden.
2.3.2 Bei einer Änderung der Anschrift oder der Kontaktdaten verpflichten sich beide Parteien, die Änderungen gegenseitig schriftlich mitzuteilen.
2.4 Nach Vertragsabschluss werden Termine fest reserviert. Kommt es zu einer Absage durch den Auftraggeber, haftet dieser für den entstandenen Schaden. Eine Terminabsage durch den Auftraggeber, nachdem die Widerrufsfrist (siehe § 5) abgelaufen ist, wird mit 80% des vollen Honorars berechnet. Eine Terminabsage durch den Auftraggeber am Leistungstag wird mit 100% des vollen Honorars in Rechnung gestellt. Kommt es zu einer Absage / einem Ausfall durch den Auftragnehmer wegen einer Krankheit oder einer anderen schwerwiegenden, nicht vom Auftragnehmer verschuldeten Verhinderung, beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Auftraggeber auf die Rückerstattung der bereits empfangenen Leistungen.
2.5 Für je 100 km Entfernung bis zum Einsatzort werden von dem Auftragnehmer 1 Std. 15 Min. Fahrzeit eingeplant. In den meisten Fällen ist diese Zeit ausreichend, um pünktlich zum Veranstaltungsort anzukommen. Kommt es trotzdem zu einer unverschuldeten Verspätung (Stau, Defekt am Fahrzeug, Unfall u. ä.) führt dies nicht zur Minderung der Leistung. Bei einer längeren Fahrstrecke (ab ca. 150 – 200 km.) ist es deswegen sinnvoll, die Auftragsnehmer bereits am Vorabend anreisen zu lassen. Dadurch entstehen zusätzliche Übernachtungskosten.
§ 3. Lieferung
3.1 Die Lieferung der Vorabversionen erfolgt innerhalb von 3 bis 8 Monaten nach dem Aufnahmetermin. Im Falle einer Krankheit oder einer anderen schwerwiegenden, nicht vom Auftragnehmer verschuldeten Verhinderung kann sich die Lieferung um mehrere Monate verzögern.
3.2 Die Endproduktion bestimmt der Auftragnehmer. Persönliche Wünsche des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer soweit es möglich berücksichtigt. Diese Wünsche müssen im Vertrag schriftlich festgehalten werden. Sollte der Auftraggeber nach der Hochzeit weitere Wünsche zur Gestaltung des Hochzeitsvideos haben, müssen diese Wünsche dem Auftragnehmer schriftlich in einer E-Mail mitgeteilt werden.
3.3 Abnahme.
Der Auftraggeber bekommt zunächst eine Video-Vorabversion online bereitgestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Video aufmerksam anzuschauen und dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob noch Änderungen vorgenommen werden müssen. Wenn die gewünschten Änderungen möglich sein sollten, werden diese vom Auftragnehmer umgesetzt und erst danach die Endversionen angefertigt. Für die Mitteilung der Änderungswünsche hat der Auftragsgeber 14 Tage Zeit. Die Frist beginnt nach der Lieferung der Vorabversionen. Nach dieser Frist wird davon ausgegangen, dass es keine Änderungswünsche mehr gibt. Folglich werden Endversionen produziert und an den Auftragsgeber geliefert.
Die fotografischen Erzeugnisse wie Bilder oder Fotobuch-Collagen werden als Online-Galerie zur Ansicht bereitgestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bilder aufmerksam anzuschauen und dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob noch Änderungen vorgenommen werden müssen. Erst nach der Abnahme werden die fotografischen Erzeugnisse in einem Fachlabor bestellt. Für die Mitteilung der Änderungswünsche hat der Auftragsgeber 14 Tage Zeit. Die Frist beginnt nach der Bereitstellung der Online-Galerien. Nach dieser Frist wird davon ausgegangen, dass es keine Änderungswünsche mehr gibt. Folglich werden fotografischen Erzeugnisse produziert und an den Auftragsgeber geliefert.
3.4 Änderungen am fertigen Produkt.
Nachdem die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen und die Endversionen vom Auftragnehmer fertig gestellt und geliefert wurden, ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, kostenfreie Änderungen vorzunehmen. Nur bei groben Fehlern, die durch den Auftragnehmer bei der Produktion der Endversionen zusätzlich hinzugefügt wurden (falscher Name, fremdes Foto- oder Videomaterial, fehlerhafte Medien u.ä.) wird dem Auftraggeber eine kostenfreie Änderung oder ein kostenfreier Austausch gewährt. Wird eine Änderung bei geliefertem Material ohne grobe Fehler gewünscht, berechnet der Auftragnehmer folgende Pauschalen:
Video 200 Euro + Materialkosten (Datenträger, Druckkosten, Versand)
Foto 120 Euro + Materialkosten (Fotobuch, Druckkosten, Versand)
3.5 Bei der Postproduktion der kirchlichen oder standesamtlichen Trauung wird grundsätzlich ein 3-5 Min. langer Videoclip produziert. Der Originalton der Aufnahmen wird durch Musik ersetzt. Nur der Trauspruch und das „Ja-Wort“ des Brautpaares bleiben im Clip mit dem Originalton zu hören. Sollten die Auftraggeber die Aufnahmen vollständig und mit Originalton (Lieder, Gebete usw.) auf dem Hochzeitsvideo haben wollen, müssen sie dies dem Auftragnehmer noch vor Anfertigung der Aufnahmen, spätestens am Hochzeitstag mitteilen. Bei den Aufnahmen der kompletten Kirchlichen / Standesamtlichen Trauung wird grundsätzlich andere Aufnahme-Taktik angewendet und zudem Funkmikrofone eingesetzt. Leider müssen wir in diesem Fall auf abwechslungsreiche Perspektivenwechsel verzichten, weil die Kameras ständig auf den Pfarrer / Standesamt Beamten und auf das Brautpaar gerichtet sein müssen.
3.6 Bearbeitung der Bilder. Alle gelungenen Bilder, die Auftraggeber nach der Hochzeit erhält, werden durch Bildbearbeitung mit Photoshop / Lightroom grundkorrigiert. Der Bildausschnitt wird angepasst. Kontraste, Helligkeit, Farben und Schärfe werden, wenn nötig optimiert. Das Dateiformat wird anschließend in ein benutzerfreundliches JPG-Format umgewandelt. Bilder für das Fotobuch durchlaufen zusätzlich eine Korrektur und verschiedene Filter (wenn nötig) auf das Bild angewendet.
3.7 Das Rohmaterial der Foto- und Videoaufnahmen ist und bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Das Rohmaterial ist kein Bestandteil des Lieferungsumfangs eines Hochzeitsauftrages. Nach der erfolgreichen Übergabe der Medien werden das Rohmaterial und die digitalen Projekte gelöscht. Die Übergabe gilt als erfolgreich, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung keine schriftlichen Reklamationen bezüglich der gelieferten Erzeugnisse (Endversionen) geltend macht.
§ 4. Zahlung
4.1 Sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart und schriftlich im Vertrag festgehalten werden, gelten folgende Regelungen:
– Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Honorars zu verlangen.
– Der gesamte Betrag bzw. Restbetrag ist nach Beendigung der Aufnahmen am Tag der Veranstaltung vor Ort fällig.
§ 5. Widerrufsrecht
5.1. Der Auftraggeber kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss in Textform widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die im Vertrag angegebene Adresse zu richten.
5.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen (Anzahlung) zurück zu gewähren.
5.3 Im Falle eines außerordentlichen Widerrufs, also einer Terminabsage durch den Auftraggeber später als zwei Wochen nach Vertragsabschluss, wird die empfangene Leistung (Anzahlung) nicht zurückerstattet. Zusätzlich gelten die Bedingungen aus § 2.4
§ 6. Nutzungsrechte
6.1 Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Bildern nur für private Zwecke und verpflichtet sich, bei Präsentation der Bilder immer den Bildautor oder dessen Webadresse erkennbar zu machen. Eine kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen, kann aber nachträglich vereinbart werden. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Eine kommerzielle Nutzung bedarf ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Bildautors. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
6.2 Die Veröffentlichung und Verbreitung der Videosequenzen im Internet, bei Fernsehsendern und auf allen anderen Kommunikationswegen ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Bildautors gestattet. Für entstandene Schäden durch das Nichteinhalten der oben genannten Bedingungen haftet der Auftraggeber.
6.3 Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass das entstandene Foto- und Videomaterial vom Auftragnehmer uneingeschränkt zur Eigenwerbung im Internet (Eigene Webseite, Sozialle Netzwerke usw.) und in Printmedien o. ä. verwendet werden kann.
§ 7. Haftung
7.1 Die Auftragsnehmer übernehmen keine Haftung für die Art der Nutzung des Bild- und Videomaterials. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
7.2 Die Haftung gegenüber dem Auftraggeber wird auf den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten Schäden beschränkt.
§ 8. Schlussbestimmungen
8.1 Die AGB stehen dem Auftraggeber auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung. Änderungen der AGB behält sich der Auftragnehmer vor. Der Auftraggeber verpflichtet sich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende AGB auszudrucken und zusammen mit den Vertragsunterlagen aufzubewahren. In allen anderen Fällen gelten aktuelle AGB.
8.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
8.3 Stuttgart ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.
8.4 Mit der Unterschrift den Vertragsunterlagen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.
Stand 17. April 2016